Impressum

Limousinen Service Brunmayr

Inhaber:
Peter Brunmayr
Regelsbacher Strasse 49
90768 Fürth
Mobiltelefon: .......
Steuernummer: ........
Genehmigungsbehörde: ........
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Limousinen Service Brunmayr.
1. Vertragsabschluss
Der Beförderungsvertrag zwischen Limousinen Service Brunmayr und dem Fahrgast bedarf der Schriftform und wird mit der Bestätigung seitens des Unternehmens Limousinen Service Brunmayr wirksam.
2. Zahlung des Fahrpreises
Der Fahrpreis ist bis spätestens 2 Wochen vor Fahrtantritt zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto von Limousinen Service Brunmayr. Ist bis 2 Wochen vor Fahrtantritt kein Zahlungseingang zu verzeichnen, und kommt der Fahrgast einer diesbezüglichen Aufforderung seitens des Unternehmens Limousinen Service Brunmayr nicht nach, bedeutet dies die Annullierung des Vertrages, und es werden keine Leistungen erbracht. In Ausnahmefällen, nach Absprache und bei Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Fahrtantritt kann die Bezahlung direkt beim Fahrer vor Fahrtbeginn vorgenommen werden.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Daten. Dabei kann die Abholzeit um ±30 Minuten abweichen. Im Gegenzug verpflichtet sich Limousinen Service Brunmayr dazu, auf abweichende Ankunftszeiten der Busse und Flugzeuge zu reagieren und auch bei verspäteter Rückkehr den Transfer zu gewährleisten. Alle Änderungen im Ablauf werden dem Fahrgast sofort telefonisch bekannt gegeben, für eigenmächtige Handlungen des Fahrgastes ohne Rücksprache mit dem Unternehmen Limousinen Service Brunmayr kann nicht gehaftet werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Unfall) hat der Fahrgast keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Unternehmen. Das Unternehmen Limousinen Service Brunmayr sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Das Fahrzeug unterliegt ständiger Wartung und Pflege und erfüllt alle Bestimmungen der BO Kraft. Das Unternehmen behält sich vor, stark unter Alkoholeinfluss stehende Personen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten von der Beförderung auszuschließen. Von der Beförderung ausgeschlossen sind ebenfalls sämtliche gefährlichen Güter aller Art.
 
4. Mitwirkungspflicht des Fahrgastes
Der Fahrgast ist verpflichtet, eine eventuelle Abweichung von der festgelegten Abholzeit von ±30 Minuten zu tolerieren. Nutzt der Fahrgast innerhalb dieser Zeit und ohne Absprache mit dem Unternehmen Limousinen Service Brunmayr andere Beförderungsmittel, kann Limousinen Service Brunmayr für entstandene Mehrkosten nicht aufkommen. Der Fahrgast hat dafür zu sorgen, kurzfristig auftretende erhebliche Änderungen der Rückankunftszeiten, der Flugnummer oder des Zielflughafens unverzüglich dem Unternehmen Limousinen Service Brunmayr anzuzeigen. Etwaige Mehrkosten trägt der Fahrgast.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt des Fahrgastes vom Beförderungsvertrag ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 1 Woche vor Fahrtantritt, wird eine Stornogebühr von 20% erhoben.
6. Versicherung/Haftung
Der Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung gegen Unfallschäden versichert. Ebenso ist das Reisegepäck innerhalb des Fahrzeuges versichert. Das Unternehmen kommt außerdem für Mehrkosten auf, wenn es durch eigenes Verschulden einen Transfer nicht durchführen kann und nach Absprache mit dem Fahrgast andere Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden müssen.
7. Gerichtsstand
Für alle Klagen des Fahrgastes gegen das Unternehmen Limousinen Service Brunmayr ist der Betriebssitz des Unternehmens maßgebend.