Impressum
Limousinen Service Brunmayr
Inhaber:
Peter Brunmayr
Regelsbacher Strasse 49
90768 Fürth
Mobiltelefon: .......
Steuernummer: ........
Genehmigungsbehörde: ........
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- Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Unternehmens Limousinen
Service Brunmayr.
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Der Beförderungsvertrag
zwischen Limousinen Service Brunmayr und dem Fahrgast
bedarf der Schriftform und wird mit der Bestätigung
seitens des Unternehmens Limousinen Service Brunmayr
wirksam.
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2. Zahlung des
Fahrpreises
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Der Fahrpreis ist bis
spätestens 2 Wochen vor Fahrtantritt zu begleichen. Die
Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto von
Limousinen Service Brunmayr. Ist bis 2 Wochen vor
Fahrtantritt kein Zahlungseingang zu verzeichnen, und
kommt der Fahrgast einer diesbezüglichen Aufforderung
seitens des Unternehmens Limousinen Service Brunmayr
nicht nach, bedeutet dies die Annullierung des
Vertrages, und es werden keine Leistungen erbracht. In
Ausnahmefällen, nach Absprache und bei Buchungen
innerhalb von 2 Wochen vor Fahrtantritt kann die
Bezahlung direkt beim Fahrer vor Fahrtbeginn vorgenommen
werden.
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Die vertraglichen Leistungen
richten sich nach dem in der Buchungsbestätigung
festgelegten Daten. Dabei kann die Abholzeit um ±30
Minuten abweichen. Im Gegenzug verpflichtet sich
Limousinen Service Brunmayr dazu, auf abweichende
Ankunftszeiten der Busse und Flugzeuge zu reagieren und
auch bei verspäteter Rückkehr den Transfer zu
gewährleisten. Alle Änderungen im Ablauf werden dem
Fahrgast sofort telefonisch bekannt gegeben, für
eigenmächtige Handlungen des Fahrgastes ohne Rücksprache
mit dem Unternehmen Limousinen Service Brunmayr kann
nicht gehaftet werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen
höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Unfall) hat der Fahrgast
keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Unternehmen. Das Unternehmen Limousinen Service Brunmayr
sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den
Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Das
Fahrzeug unterliegt ständiger Wartung und Pflege und
erfüllt alle Bestimmungen der BO Kraft. Das Unternehmen
behält sich vor, stark unter Alkoholeinfluss stehende
Personen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten von
der Beförderung auszuschließen. Von der Beförderung
ausgeschlossen sind ebenfalls sämtliche gefährlichen
Güter aller Art.
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4. Mitwirkungspflicht
des Fahrgastes
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Der Fahrgast ist verpflichtet,
eine eventuelle Abweichung von der festgelegten Abholzeit
von ±30 Minuten zu tolerieren. Nutzt der Fahrgast innerhalb
dieser Zeit und ohne Absprache mit dem Unternehmen
Limousinen Service Brunmayr andere Beförderungsmittel, kann
Limousinen Service Brunmayr für entstandene Mehrkosten nicht
aufkommen. Der Fahrgast hat dafür zu sorgen, kurzfristig
auftretende erhebliche Änderungen der Rückankunftszeiten,
der Flugnummer oder des Zielflughafens unverzüglich dem
Unternehmen Limousinen Service Brunmayr anzuzeigen. Etwaige
Mehrkosten trägt der Fahrgast.
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Ein Rücktritt des Fahrgastes vom
Beförderungsvertrag ist jederzeit möglich und bedarf der
Schriftform. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 1 Woche vor
Fahrtantritt, wird eine Stornogebühr von 20% erhoben.
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Der Fahrgast ist im Rahmen der
gesetzlichen Haftpflichtversicherung gegen Unfallschäden
versichert. Ebenso ist das Reisegepäck innerhalb des
Fahrzeuges versichert. Das Unternehmen kommt außerdem für
Mehrkosten auf, wenn es durch eigenes Verschulden einen
Transfer nicht durchführen kann und nach Absprache mit dem
Fahrgast andere Beförderungsmittel in Anspruch genommen
werden müssen.
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Für alle Klagen des Fahrgastes
gegen das Unternehmen Limousinen Service Brunmayr ist der
Betriebssitz des Unternehmens maßgebend.
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